Wichtige Zusatzinformationen
Dieses Dokument enthält zusätzliche Informationen, die Sie und etwaige Zusatzfahrer über Ihre Anmietung wissen müssen. Sie sollten dieses Dokument ergänzend zu den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen lesen. Sie finden ein Exemplar der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen auf www.budget.at. Wenn Sie eine Buchungsbestätigung per Email erhalten haben, enthält auch diese einen Link zu den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen und zu diesen Standortspezifischen Bedingungen.
Für uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und dass Sie alle Informationen haben, die Sie benötigen. Das mag Sie jetzt etwas Zeit kosten, könnte Ihnen aber später Zeit ersparen.
Wichtig zu wissen
Das Unternehmen, das Ihnen das Mietfahrzeug in Österreich bereitstellt, ist Avis Autovermietung GmbH, Laaer Berg Straße 43, 1100 Wien, AT wie auf Seite 1 Ihres Mietvertrages angegeben. Hierbei kann es sich um ein anderes Unternehmen handeln, als jenes bei dem Sie Ihre Buchung getätigt haben.
Die einzelnen Preise und Entgelte, die wir für unsere verschiedenen Leistungen und Services erheben, ändern sich häufig, je nach Verfügbarkeit und Mietstation. In diesem Dokument finden Sie jedoch bereits die Preisrahmen, in denen sich diese Kosten halten werden, um Ihnen eine Vorstellung über die voraussichtlichen Kosten zu geben. Die genauen Preise werden Ihnen daher vor Abschluss Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und Sie können diese auch tagesaktuell bei uns erfragen. Alle Preise verstehen sich inkl. USt., sofern diese anfällt.
Um eine Buchung zu tätigen, zu ändern oder uns über ein Problem während Ihrer Anmietung zu informieren, wenden Sie sich an die Mietstation oder das Reservierungsteam:
Füllen Sie bitte das Online-Formular aus, das Sie unter www.budget.at finden
Wählen Sie 0800 104407, von außerhalb Österreichs: +43 (0) 800 104407
Sie erreichen uns täglich von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, CET.
Die Kontaktdaten der Mietstation finden Sie auf Ihrem Mietvertrag.
Um uns nach der Rückgabe des Fahrzeugs über ein Problem zu informieren, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice:
Email: customer.service@budget.at; oder
Füllen Sie bitte das Online-Formular aus, das Sie unter www.budget.at finden; oder
Wählen Sie 01 60187, von außerhalb Österreichs: +43 (0) 1 60187
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uh, CET,
European Car Rental Conciliation Service (ECRCS)
Wir sind Mitglied des europäischen Schlichtungsdienstes European Car Rental Conciliation Service (ECRCS). Diese Organisation überprüft Streitfälle ohne zusätzliche Kosten für Sie. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen und mit unserer abschließenden Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an den zuständigen Schlichtungsdienst weitergeben. Weitere Informationen hierzu und zu den Voraussetzungen der Nutzung des ECRCS finden Sie unter www.ecrcs.eu.
Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen.
Bei Streitigkeiten in Mietwagenangelegenheiten können Sie sich außerdem wenden an:
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
Mariahilfer Straße 103
Stiege 1, Top 18
1060 Wien
www.verbraucherschlichtung.at
Informationen zum Alter
Wie alt muss ich sein, um ein Mietfahrzeug zu fahren?
Um unsere Fahrzeuge zu fahren, müssen Sie – und alle Ihre Zusatzfahrer – mindestens 21 Jahre alt sein und zu Beginn Ihrer Anmietung seit mindestens ½ Jahr oder für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen I und J seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse sein. Bei bestimmten Fahrzeugen kann ggf. ein höheres oder ein niedrigeres Mindestalter gelten. Dieses ist dann im Buchungsvorgang ersichtlich oder wird Ihnen vor der Buchung mitgeteilt.
Wie erfahre ich, ob es bei meiner Anmietung Einschränkungen bezüglich des Mindestalters gibt?
Vor Ihrer Buchung wird Ihnen mitgeteilt, wenn es für das von Ihnen angefragte Fahrzeug Einschränkungen bzgl. des Mindestalters gibt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sehen Sie bitte auf Ihrer Buchungsbestätigungs-Email nach oder rufen Sie unser Reservierungsteam an.
Ich bin unter 25 – muss ich eine Zusatzgebühr für junge Fahrer zahlen?
Wenn Sie – oder einer Ihrer Zusatzfahrer – bei Abholung des Fahrzeugs jünger als 25 Jahre sind, wird für jeden von Ihnen ein Zusatzentgelt für junge Fahrer erhoben werden. Die Höhe des Entgelts hängt davon ab, wo Sie das Fahrzeug abholen und wird Ihnen vor Ihrer Buchung angezeigt oder mitgeteilt – es liegt jedoch für jeden Fahrer etwa zwischen € 14,40 und € 17,00 pro Tag.
Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen das Zusatz-Entgelt für maximal 10 Tage berechnet; dies deckt dann die komplette Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage, ab.
Gibt es Einschränkungen in Form eines Höchstalters?
Nein, solange Sie seit mindestens ½ Jahr bzw. für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen I und J seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse sind.
Zahlungsoptionen
Welche Zahlungskarten akzeptieren wir?
Wir akzeptieren:
• American Express (außer American Express Traveller’s Cheque-Karten)
• Diners Club
• Visa Kredit- / Debitkarten
• MasterCard Kredit-/ Debitkarten
• Von Budget ausgestellte Charge Cards
Prepaid-Karten können nur für Zahlungen bei Fahrzeugrückgabe in Ergänzung zu einer anderen Zahlungskarte verwendet werden. Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen Sie uns eine der oben genannten Karten vorlegen.
Wir akzeptieren keine Visa Electron-Karten, Maestro Karten, V-Pay Karten, Cirrus-Karten, JCB-Karten oder andere, hier nicht aufgeführte Karten.
Wir können leider keine digitalen Zahlkarten akzeptieren.
Kann ich bar bezahlen?
Nein, bedauerlicherweise akzeptieren wir keine Barzahlung.
Was geschieht, wenn ich Zahlungen verspätet leiste?
Wenn Sie Ihre Zahlung an uns schuldhaft verspätet durchführen, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a.
Ausreisen mit dem Fahrzeug
Auslandsfahrten sind für bestimmte Länder außerhalb Österreichs zulässig, bedürfen jedoch grundsätzlich der vorherigen Zustimmung durch Avis.
Bei Zustimmung durch Avis ist eine Grenzübertrittsgebühr/ Cross Border Fee (CBD) zu entrichten. Diese beträgt mindestens €12/ Tag und maximal € 84 pro Anmietung. Wurde seitens Avis die Zustimmung erteilt, gelten die im folgenden aufgezählten Bestimmungen:
In welche Länder darf ich mit dem Fahrzeug fahren?
Sie dürfen mit dem Fahrzeug mit Ausnahmen in den folgenden Ländern fahren:
• Österreich (A)
• Andorra (AND)
• Belgien (B)
• Bosnien-Herzegowina (BIH)
• Tschechische Republik (CZ)*
• Schweiz (CH)
• Deutschland (D)
• Dänemark (DK)
• Spanien (E)
• Frankreich (F)
• Finnland (FIN)
• Liechtenstein (FL)
• Italien (I)
• Kroatien (HR)
• Luxemburg (L)
• Monaco (MC)
• Norwegen (N)
• Niederlande (NL)
• Polen (PL)*
• Portugal (P)
• Rumänien (RO)
• San Marino (RSM)
• Serbien (SRB)
• Schweden (S)
• Slowakei (SK)
• Slowenien (SLO)
• Ungarn (H)
Porsche Fahrzeuge dürfen nur in Österreich (A), der Schweiz (CH), Deutschland (D), Frankreich (F) und Monaco (MC) gefahren werden.
*Fahrzeuge der Select Series dürfen nicht in folgende Länder einreisen:
• Kroatien (HR)
• Polen (PL)
• Slowakei (SK)
• Slowenien (SLO)
• Tschechische Republik (CZ)
• Ungarn (H)
Fahrzeuge der Select Series und Fahrzeugkategorien I und J dürfen nicht in folgende Länder einreisen:
• Bosnien-Herzegowina (BIH)
• Rumänien (RO)
• Serbien (SRB)
Sie dürfen mit dem Fahrzeug nicht einreisen nach Albanien (AL), Armenien (AM), Aserbaidschan (AZ). Bulgarien (BG), Weißrussland (BY), Zypern (CY), Estland (EST) Georgien (GE), Griechenland (GR), Island (IS), Kasachstan (KZ), Kosovo (RKS), Lettland (LV), Litauen (LT), Malta (M), Mazedonien (MK), Moldavien (MD), Montenegro (MNE), Russland (RUS), Türkei (TR), Ukraine (UA) und außerhalb Kontinentaleuropas.
Weiterhin verboten ist die Benutzung: Auf den Balearen, den Kanarischen Inseln, Korsika, Kreta und Sardinien
Kann ich ein Produkt erwerben, mit dem es mir erlaubt ist, in andere Länder zu fahren?
Nein, leider bieten wir keine weiteren Produkte an, die es erlauben, in andere Länder zu fahren.
Haftungsreduzierung und Schutzoptionen
Schaden und Diebstahl
Welche Produkte reduzieren den Betrag, den ich zahlen muss, falls das Fahrzeug aus meinem Verschulden oder dem Verschulden eines meiner Mit- oder Zusatzfahrer während der Mietdauer beschädigt wird, verloren oder gestohlen wird?
Wenn Sie eine Haftungsreduzierung bei Schäden (collision damage waiver, CDW) haben und das Fahrzeug, die Schlüssel, beliebiges Zubehör oder Fahrzeugdokumente aus Ihrem Verschulden oder dem Verschulden eines Ihrer Mit- oder Zusatzfahrer beschädigt werden oder verloren gehen, reduziert sich der Betrag, den Sie für den Schaden zu zahlen haben, auf nicht mehr als den auf Ihrem Mietvertrag angegebenen Selbstbehalt, d. h. Sie zahlen den entstandenen Schaden plus eine Schadens-Bearbeitungsgebühr von € 30,00 oder Sie zahlen den vereinbarten Selbstbehalt, je nachdem welcher Betrag geringer ist.
Wenn Sie eine Haftungsreduzierung für Diebstahl (theft protection, TP) haben und das Fahrzeug aus Ihrem Verschulden oder dem Verschulden eines Ihrer Mit- oder Zusatzfahrer gestohlen wird oder verloren geht, ist der Betrag, den Sie zu zahlen haben, auf den auf Ihrem Mietvertrag angegebenen Selbstbehalt begrenzt, d. h. Sie zahlen den entstandenen Schaden plus eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 oder Sie bezahlen den vereinbarten Selbstbehalt, je nachdem welcher Betrag geringer ist.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Betrag wird Ihnen vor Ihrer Buchung angezeigt bzw. mitgeteilt und ist auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer E-Mail-Buchungsbestätigung angegeben. Sie können den Selbstbehalt noch weiter senken, indem Sie ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts kaufen. Dieses lässt auch die Bearbeitungsgebühr im Schadensfall entfallen.
Wie erhalte ich eine Haftungsreduzierung?
In den meisten Fällen wird eine Haftungsreduzierung standardmäßig mit dem Fahrzeug angeboten. Wenn sie enthalten ist, wird Ihnen dies vor Ihrer Buchung angezeigt bzw. mitgeteilt und ist dies auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Buchungsbestätigungs-Email angegeben. Wenn sie nicht enthalten ist, können Sie diese hinzubuchen. Der Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung angezeigt bzw. mitgeteilt und sie können diesen telefonisch bei uns erfragen.
Gibt es ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts, um meinen Selbstbehalt noch weiter zu senken?
Ja, die Erweiterte Haftungsreduzierung (SCDW) ist ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts, welches den Selbstbehalt und die Bearbeitungsgebühr auf Null senkt. Der Preis hängt von dem Fahrzeug und der Mietstation ab - Sie können jedoch mit Kosten zwischen € 25,00 und € 49 pro Tag rechnen. Der genaue Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung angezeigt bzw. mitgeteilt und sie können diesen telefonisch bei uns erfragen.
Was geschieht, wenn ein von mir gemietetes Extra beschädigt wird?
Wenn Sie oder einer Ihrer Mitfahrer oder Zusatzfahrer ein Extra schuldhaft beschädigen, müssen Sie zusätzlich zu den Mietkosten für den Schaden an diesem Extra aufkommen. Haben Sie eine Haftungsreduzierung abgeschlossen und ist diese anwendbar, so ist auch Ihre Haftung für Schäden an Extras mit dem angegebenen Selbstbehalt begrenzt.
Was geschieht, wenn ich ein von mir gemietetes Extra verliere oder es gestohlen wird?
Wenn ein Extra durch Ihr Verschulden oder das Verschulden eines Ihrer Zusatzfahrer oder Mitfahrer verloren oder gestohlen wird, müssen Sie zusätzlich zu den Mietkosten für die Kosten des Ersatzes aufkommen. Haben Sie eine Haftungsreduzierung abgeschlossen und ist diese anwendbar, so ist auch Ihre Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Extras mit dem angegebenen Selbstbehalt begrenzt.
Gibt es Fälle, in denen die Haftungsreduzierung (bzw. die erweiterte Haftungsreduzierung) nicht gilt?
Ja, eine vereinbarte Haftungsreduzierung sowie eine vereinbarte Erweiterte Haftungsreduzierung gilt nicht und der Betrag, für den Sie haften, wird nicht reduziert, wenn
- der Schaden, Diebstahl oder Verlust von Ihnen, einem Ihrer Zusatzfahrer oder einem Ihrer Mitfahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird;
- das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Schadensverursachung mit Ihrem Wissen und Ihrer Zustimmung durch einen nicht autorisierten Lenker gelenkt wurde;
- das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Schadensverursachung entgegen der Bestimmungen des Abschnittes 9) der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen verwendet wurde (außer diese vertragswidrige Nutzung hatte keine Auswirkung auf die Schadensverursachung bzw. Schadenshöhe);
- der Lenker des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt nicht über eine gültige Lenkberechtigung verfügte oder die Fahrtüchtigkeit des Lenkers durch Alkohol, Drogen oder aus vergleichbaren Gründen beeinträchtigt war;
- Sie Ihre Pflicht zur Abgabe einer Schadensmeldung und eines Unfallberichtes bzw. Ihre Pflicht, die Polizei zu verständigen, schuldhaft verletzt haben und hierdurch für uns die Feststellung der Unfallursache, der Schadenshöhe oder des Verschulden der Unfallparteien erheblich erschwert oder unmöglich gemacht wird;
- der Schaden nicht während der mit uns vereinbarten Mietvertragsdauer eingetreten ist (also insbesondere bei verspäteter Rückstellung des Fahrzeuges);
- der Schaden während einer unberechtigten Auslandsfahrt entstanden ist;
Personen- oder Sachschäden
Welche Produkte versichern den Fahrer des Fahrzeugs?
Die Insassenunfallversicherung (personal accident insurance, PAI) versichert den Fahrer des Fahrzeugs im Falle eines Unfalls. Eine Insassenunfallversicherung bietet die folgenden Leistungen:
• Maximal € 100.000,00 im Fall von Tod, Verlust von Gliedmaßen oder Augen oder dauerhafter Vollinvalidität
• Maximal € 25.000,00 für direkt mit dem Unfall verbundene Kosten für Notfallmedizin (es gilt ein Selbstbehalt von € 70,00 pro Schadensfall)
• Kosten für medizinische Versorgung und Rettung (es gelten Bedingungen und ein Selbstbehalt von € 70,00 pro Schadensfall)
• Gepäckstücke bis zu € 6.000,00 pro Fahrzeug – mit Ausnahme von Gegenständen, die Sie bei uns gemietet haben (auch hier gelten Bedingungen und ein Maximalbetrag von € 350,00 pro Gegenstand).
• Aufwendungen für den Ersatz von Haustürschlüsseln und Schlössern bis zu maximal € 500,00
• Notfall-Reisekosten bis zu € 500,00.
Nähere Informationen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen, die Sie vor Abschluss der Versicherung erhalten.
Wer gewährt die Insassenunfallversicherung?
Die Insassenunfallversicherung wird gewährt durch AIG Europe S.A. Sie müssen bei Abschluss dieser Versicherung deren Versicherungsbedingungen zustimmen. Unser Agent, Avis Europe Risk Management Limited, erhebt 20 % des von Ihnen nach Abzug der Versicherungssteuer zahlbaren Betrages als Provision.
Wie kann ich eine Insassenunfallversicherung abschließen?
Sofern Sie eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen haben, wird diese auf Ihrem Mietvertrag aufgeführt. Der Preis hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, die Kosten liegen jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 2,00 und € 8,00 pro Tag. Der Preis ist für Sie im Buchungsvorgang ersichtlich oder wird Ihnen bei der Buchung mitgeteilt. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Ist die Insassenunfallversicherung bei jeder Anmietung eines Fahrzeugs verfügbar?
Ja, Sie können die Insassenunfallversicherung unabhängig davon abschließen, welches Fahrzeug sie anmieten.
Bitte beachten Sie: Mitfahrer gelten als Dritte und sind über die standardmäßig mit dem Fahrzeug bereitgestellte Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Schutzpakete
Ich möchte mehr als ein Schutzprodukt erwerben – kann ich ein Schutzpaket abschließen?
Nein, leider bieten wir derzeit keine Schutzpakete an.
Zustellung und Abholung
Kann ich mir ein Fahrzeug zustellen lassen?
Einige unserer Mietstationen bieten einen Zustellservice, bei dem wir das Fahrzeug und alle ggf. vorbestellten Extras an einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und Ort zustellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mietstation oder das Reservierungsteam.
Das Entgelt für die Fahrzeugzustellung hängt davon ab, wo Sie das Fahrzeug mieten und wohin es zugestellt werden soll – Sie können jedoch mit Kosten zwischen € 20,00 und € 100,00 rechnen. Sie können diesen telefonisch bei uns erfragen.
Bitte benachrichtigen Sie uns mindestens 48 Stunden vorher, dass Sie unseren Zustellservice für das Fahrzeug in Anspruch nehmen möchten. Möglicherweise können wir Ihnen auch bei einer kürzeren Benachrichtigungsfrist ein Fahrzeug zustellen, dies müssen Sie aber mit der Mietstation oder dem Reservierungsteam absprechen.
Nähere Informationen: Siehe Abschnitt 15) und Abschnitt 17) der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen.
Kann ich das Fahrzeug abholen lassen?
Einige unserer Mietstationen bieten einen Abholservice, bei dem wir das Fahrzeug und alle ggf. von Ihnen gemieteten Extras an einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und Ort abholen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Mietstation oder das Reservierungsteam. Wenn Sie eine Abholung des Fahrzeugs wünschen, müssen Sie oder ein von Ihnen bevollmächtigter Vertreter anwesend sein, um das Fahrzeug zu übergeben.
Sie tragen die Kosten des für die Abholung und Rückführung des Fahrzeugs an die nächste Mietstation verbrauchten Kraftstoffs - zu den Raten „Zahlung bei Rückgabe“ - es sei denn, Sie wählen die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“. Weitere Informationen: siehe den Abschnitt „Tankgebühren“ in diesem Dokument und Abschnitt 15) der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen.
Zusätzlich verrechnen wir für die Abholung ein Entgelt. Das Entgelt dafür hängt davon ab, wo Sie das Fahrzeug mieten und wo es abgeholt werden soll – aber Sie können mit Kosten zwischen € 20,00 und € 100,00 rechnen. Sie können diesen telefonisch bei uns erfragen.
Bitte benachrichtigen Sie uns mindestens 48 Stunden vorher, dass Sie unseren Abholservice für das Fahrzeug in Anspruch nehmen möchten. Möglicherweise können wir das Fahrzeug auch bei einer kürzeren Benachrichtigungsfrist abholen, dies müssen Sie aber mit dem Reservierungsteam absprechen.
Nähere Informationen: Siehe Abschnitt 14), Abschnitt 15) und Abschnitt 17) der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen.
Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren
Fahrerlaubnis
Muss ich meinen Führerschein mitbringen?
Ja. Jeder Fahrer muss seine gültigen Führerscheinpapiere vorlegen. Die Führerscheinpapiere müssen in Österreich zum Lenken des gemieteten Fahrzeugs berechtigen. In folgenden Fällen müssen die Fahrer sowohl ihren Führerschein als auch entweder einen internationalen Führerschein oder eine offizielle, beglaubigte Übersetzung des Führerscheins auf Deutsch vorlegen:
• wenn ihr Führerschein in einem Land außerhalb des EWR ausgestellt wurde und Sie in Österreich anmieten (kein internationaler Führerschein ist notwendig, wenn Ihr Führerschein in der Schweiz in deutscher Sprache ausgestellt wurde)
• der Führerschein wurde nicht in lateinischer Schrift ausgestellt, sondern zum Beispiel in Arabisch, Griechisch, Russisch, Hebräisch oder Japanisch.
Wir können leider keine digitalen Führerscheine akzeptieren.
Gibt es eine Mindestdauer, wie lange ich bereits im Besitz meiner Fahrerlaubnis sein muss?
Ja. Jeder Fahrer muss seit mindestens ½ Jahr, für Fahrzeuggruppen I und J seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Wenn aus dem Führerschein nicht hervorgeht, dass der Fahrer die Mindestdauer für den Besitz der Fahrerlaubnis erfüllt, muss er einen anderen Nachweis erbringen wie beispielsweise:
• Frühere Führerscheine
• Oder ein Schreiben der Führerscheinbehörde, das belegt, dass er die Mindestdauer für den Besitz der Fahrerlaubnis erfüllt.
Anforderungen hinsichtlich Ausweispapieren
Muss ich einen Identitätsnachweis vorlegen?
Ja, Sie müssen folgende Nachweise vorlegen:
• die Zahlungskarte, die Sie bei der Buchung verwendet haben oder eine andere Zahlungskarte auf Ihren Namen. Für einige Fahrzeuge sind zwei auf Ihren Namen ausgestellte Zahlungskarten erforderlich. Falls dies der Fall ist, wird Ihnen das vor Ihrer Buchung mitgeteilt.
• Ein Lichtbildausweis mit einem gut erkennbaren Foto, der nicht älter als 10 Jahre alt ist. Wir akzeptieren Ihren Reisepass, sofern er ein Lichtbild enthält, einen nationalen Personalausweis oder jede andere Form eines amtlich ausgestellten Identifikationsnachweises.
Sonstige Anforderungen
Muss ich eine Vorabautorisierung geben oder eine Kaution hinterlegen?
Ja, wir benötigen eine Vorabautorisierung auf Ihre Zahlungskarte bzw. eine Blockierung, bevor wir das Fahrzeug an Sie herausgeben. Eine Vorabautorisierung blockt einen Geldbetrag auf Ihrem Konto.
Was muss ich tun, um eine Vorabautorisierung zu erteilen oder eine Kaution zu zahlen?
Sie müssen uns eine auf Ihren Namen ausgestellte Zahlungskarte mit einem ausreichenden Verfügungsrahmen vorlegen. Weitere Informationen dazu, welche Zahlungskarten wir akzeptieren, finden Sie im Abschnitt „Zahlungsoptionen“ in diesem Dokument.
Wie hoch ist der Betrag der Vorautorisierung?
Der bei der Abholung des Mietfahrzeugs fällige Betrag für die Vorabautorisierung wird wie folgt berechnet:
(der Mietpreis für das Fahrzeug* + 200 EUR (oder ggf. der entsprechende Betrag in Ihrer Landeswährung) MINUS eventueller Betrag, den Sie bei einer „Jetzt bezahlen“-Buchung bereits beglichen haben).
* Der „Mietpreis des Fahrzeugs“ beinhaltet die Kosten für die Anmietung sowie alle bestellten optionalen Extras und wird zu Beginn der Anmietung auf Grundlage der beabsichtigten Mietdauer berechnet. Um jeden Zweifel auszuschließen, ist der von Ihnen im Zusammenhang mit der Fahrzeuganmietung (einschließlich etwaiger optionaler Extras) fällige Betrag bei „Bezahlung an der Mietstation“ Teil der Vorabautorisierung und wird Ihnen am Ende der Mietdauer in Rechnung gestellt (unter Verwendung der für die Vorabautorisierung bereitgestellten Karte, sofern nicht anders vereinbart).
** Wenn Sie von unserem Angebot „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ Gebrauch machen, reduzieren wir die 200 EUR (oder ggf. den entsprechenden Betrag in Ihrer Landeswährung) um den Betrag, den wir Ihnen für „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ berechnen.
Die 200 EUR (oder ggf. der entsprechende Betrag in Ihrer Landeswährung) sind in der Vorabautorisierung enthalten, falls wir Ihnen am Ende der Anmietung Folgendes in Rechnung stellen müssen:
i. Kosten für das Auftanken des Fahrzeugs (sofern relevant);
ii. zusätzliche Mietgebühren, wenn Sie das Fahrzeug oder optionale Extras nicht am Ende der vereinbarten Mietdauer [oder an der vereinbarten Rückgabestation] zurückgeben;
iii. etwaige zusätzliche Gebühren oder Bußgelder, die Ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstehen (über die wir vor der Rückgabe des Fahrzeugs informiert wurden, darunter beispielsweise Gebühren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen); und/oder
iv. Kosten, die durch die Überschreitung etwaiger Kilometerbegrenzungen entstehen.
Wenn die von uns verlangte Vorabautorisierung die Ihnen entstehenden Kosten nicht abdeckt, werden wir Sie um eine weitere Zahlung der zusätzlich geschuldeten Beträge bitten.
Kraftstoff- und Stromkosten 
Fahrzeuge mit Kraftstoff- und Hybridantrieb
Betankungsoptionen
Ich plane eine Fahrt von mehr als 120 Kilometer, und möchte mir keine Gedanken machen, haben Sie eine Betankungsoption für mich?
Ja, mit der Option Tankfüllung im Voraus bezahlen zahlen Sie für Ihren Mietwagen eine Tankfüllung gemäß den Kraftstofftankangaben des Herstellers – plus unsere Kosten der Betankung für Sie. Geben Sie das Fahrzeug einfach mit der aktuellen Tankfüllung zurück (selbst wenn er so gut wie leer ist), Hauptsache, der Motor läuft noch.
Wie kann ich die Kosten für die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ berechnen?
Sie zahlen eine einmalige Gebühr. Diese Gebühr enthält die Treibstoffkosten einer Tankfüllung zzgl. unserer Kosten, um das Fahrzeug für Sie zu betanken. Die Höhe dieser Gebühr ist für Sie im Buchungsvorgang ersichtlich oder wird Ihnen bei der Buchung mitgeteilt. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Ungenützter Kraftstoff wird Ihnen nicht erstattet, es sei denn, Sie geben das Fahrzeug mit vollem Tank zurück. In diesem Fall werden wir Ihnen das Entgelt für die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ erstatten.
Kann ich zu jeder Zeit „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ hinzubuchen?
Nein, wenn Sie die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ nutzen wollen, müssen Sie während des Buchungsverfahrens oder bei Abholung des Fahrzeugs danach fragen.
Ich plane eine Fahrt von weniger als 120 Kilometern, muss ich trotzdem volltanken?
Ja, oft sieht die Tankanzeige noch „voll“ aus, obwohl der Tank tatsächlich nicht mehr voll ist, daher bitten wir Sie, den Tank nahe der Rückgabestation unmittelbar vor der Rückgabe (maximal 3 Stunden vorher) vollzutanken und uns dies nachzuweisen. Dies kann etwa durch die Vorlage eine Tankquittung, aber auch durch andere Beweise (zB Fotos) erfolgen. Bei vernetzten Fahrzeugen, bei denen wir den Tankstand elektronisch prüfen können, ist kein weiterer Beweis erforderlich, sofern diese elektronisch erhobenen Daten einen vollen Tankstand (abzüglich des angemessenen Kraftstoffverbrauchs der Fahrt von Tankstelle zu Mietstation) zeigen.
Wenn Sie keine Zeit haben vollzutanken oder uns nicht nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug kurz vor Rückgabe in der Nähe der Mietstation aufgetankt haben, werden wir EZ Fuel anwenden, um unsere Kosten für das Auftanken des Fahrzeugs zu decken. Dies gilt selbst dann, wenn die werksseitig eingebaute Tankanzeige anzeigt, dass der Tank voll ist. Der Grund dafür ist, dass wir diesfalls überprüfen müssen, ob das Fahrzeug auch tatsächlich vollbetankt ist oder nicht und gegebenenfalls Treibstoff nachfüllen müssen.
Was kostet EZ Fuel?
Sie zahlen Sie ein festes Entgelt von €25,00 für EZ Fuel. Der Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebe und nicht „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ gewählt habe?
Zahlung bei Rückgabe gilt, wenn Sie mehr als 120 Kilometer gefahren sind und:
• Sie nicht „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ gewählt haben
• Sie das Fahrzeug nicht mit einem vollen Tank zurückgeben
Wie kann ich die Kosten für die Option „Zahlung bei Rückgabe“ berechnen?
Sie zahlen für den Kraftstoff gemäß der werksseitig installierten Tankanzeige. Hierbei runden wir die Tankfüllung auf das nächste Achtel (1/8) des Tankes auf (liegt also die Tankfüllung zwischen 6/8 und 7/8 gehen wir von einem zu 7/8 gefüllten Tank aus). Sie zahlen also nie für mehr Kraftstoff, als tatsächlich auf eine volle Tankfüllung fehlt. Dies basiert auf der vom Hersteller angegebenen Kapazität des Kraftstofftanks (diese können Sie der Betriebsanleitung des Fahrzeuges, die sich im Handschuhfach befindet, entnehmen).
Wir berechnen zwischen EUR 3,00 und EUR 3,80 pro Liter fehlenden Kraftstoffs. Darin enthalten sind die Treibstoffkosten und unsere Kosten für das Auftanken des Fahrzeugs für Sie (dies einschließlich des Nutzungsausfalls des Fahrzeugs während der Betankungsfahrt).
Elektrofahrzeuge
Mit welcher Batterieladung muss ich ein Elektrofahrzeug zurückgeben?
Sie müssen das Fahrzeug mit einer Batterieladung von mindestens 70 % oder demselben Prozentsatz der Batterieladung zurückgeben, den es bei der Abholung hatte.
Welcher Betrag wird mir berechnet, wenn ich ein Elektrofahrzeug nicht mit einer Batterieladung von mindestens 70 % oder demselben Prozentsatz der Batterieladung zurückgebe, den es bei der Abholung hatte?
Wir berechnen einen festen Betrag, der von der Batterielebensdauer abhängt, die auf der werkseitig installierten Batterieanzeige angezeigt wird. Dies ist der Tarif für die „Zahlung bei Rückgabe“. Die anfallenden Kosten sind nachstehend aufgeführt:
Batterieladung | Fixpreis (inkl. MwSt.) |
Wenn Sie das Elektrofahrzeug mit einer Batterieladung von 70 % oder mehr zurückgeben. | Keine Kosten. |
Wenn Sie das Elektrofahrzeug mit einer Batterieladung von 11 bis 69 % zurückgeben. | EUR 26.28 |
Wenn Sie das Elektrofahrzeug mit einer Batterieladung von 10 % oder weniger zurückgeben. | EUR 45.89 |
Zusatzfahrer und besondere Services
Darf ich jemand anderen fahren lassen?
Ja, aber nur wenn wir zugestimmt haben. Sie dürfen keine andere Person, der wir nicht zugestimmt haben, mit dem Fahrzeug fahren lassen.
Dies gilt nicht, wenn Sie ohne Ihr Verschulden nicht in der Lage sind, das Fahrzeug zu lenken, und das Fahrzeug zur Abwendung einer sonst drohenden Gefahr gefahren werden muss (z.B. wenn Sie im Zuge eines medizinischen Notfalles in ein Krankenhaus gebracht werden müssen).
Wir berechnen für jeden Zusatzfahrer, der das Fahrzeug fahren darf, ein Entgelt. Der Preis hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 9,00 und € 11,00 pro Tag, pro Zusatzfahrer. Der genaue Preis ist für Sie im Buchungsvorgang ersichtlich oder wird Ihnen bei der Buchung mitgeteilt. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen das Zusatz-Entgelt für maximal 10 Tage berechnet; dies deckt dann die komplette Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage ab.
Jeder Zusatzfahrer muss unsere Bedingungen im Hinblick auf Alter, Fahrerlaubnis und Identitätsnachweis erfüllen. Weitere Informationen: Lesen Sie die Abschnitte „Informationen zum Alter“ und „Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren“ in diesem Dokument.
Wenn einer der Zusatzfahrer außerhalb der Altersgrenzen liegt, werden wir außerdem ein Zusatzentgelt hierfür berechnen. Weitere Informationen: Lesen Sie den Abschnitt „Informationen zum Alter“ in diesem Dokument.
Bieten Sie einen „Meet and greet“-Service?
Nein, leider können wir derzeit in Österreich keinen „Meet and greet“-Service anbieten.
Kann ich das Fahrzeug außerhalb Ihrer normalen Öffnungszeiten abholen?
Ja, einige Mietstationen bieten einen Abholservice außerhalb der Öffnungszeiten, bei dem Sie das Fahrzeug und eventuelle Extras außerhalb der normalen Öffnungszeiten des Standorts abholen können.
Das Entgelt für eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten beträgt € 35,00.
Sie müssen uns mindestens 24 Stunden vorher benachrichtigen, damit wir eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten organisieren können. Möglicherweise können wir Ihnen den Service auch bei einer kürzeren Benachrichtigungsfrist anbieten, dies müssen Sie aber mit dem Reservierungsteam absprechen.
Bei meiner Anmietung gilt eine Kilometerfreigrenze (Kilometerpauschale). Ich bin mehr als die freigegebenen Kilometer gefahren, wieviel muss ich für die zusätzliche Kilometerleistung bezahlen?
Viele unserer Fahrzeuge werden mit unbegrenzter Kilometerleistung bereitgestellt. Wenn eine Kilometerfreigrenze gilt, wird Ihnen dies vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und ist dies auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Buchungsbestätigungs-E-Mail angegeben. Wenn Sie mehr als die freigegebenen Kilometer gefahren sind, hängt der Preis von dem Fahrzeug und der Mietstation ab – Sie können jedoch mit Kosten zwischen € 0,50 und € 2,00 pro zusätzlich gefahrenen Kilometer rechnen. Der genaue Preis für Mehrkilometer wird Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Pannenhilfe
Wieviel kostet Roadside Safety Net?
Der bei € 7,00 pro Tag. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen das Zusatz-Entgelt für maximal 10 Tage berechnet; abgesichert sind Sie dann für die komplette Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage. Der genaue Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Nähere Informationen zu Roadside Assistance Plus: Abschnitt 9) und 17) der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen
Besondere Kosten und Gebühren
Gibt es Straßen oder Gebiete, auf/in denen ich ein Entgelt bezahlen muss, bevor ich dort fahren kann?
Ja, es gibt Mautstraßen und mautpflichtige Brücken, deren Benutzung gebührenpflichtig ist. Wenn Sie diese Gebühren nicht bezahlen, bevor Sie diese Straßen und Brücken benutzen, erhalten Sie ein Bußgeld, dass Sie begleichen müssen.
Jedes in Österreich angemietete Fahrzeug ist mit einer österreichischen Autobahnvignette ausgestattet.
Wir empfehlen Ihnen, sich im Internet über Gebiete zu informieren, für die Beschränkungen gelten, bevor Sie losfahren. Websites wie etwa www.urbanaccessregulations.eu stellen nützliche Informationen bereit. Wenn die Mietstation sich in oder nahe einer beschränkten Zone befindet, informieren wir Sie darüber, bevor Sie das Fahrzeug abholen. Wir können Sie aber nicht über andere beschränkte Zonen informieren.
Darf ich in dem Fahrzeug rauchen?
Nein, das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Wenn wir feststellen, dass während der Mietdauer jemand in dem Fahrzeug geraucht hat, wird ein Entgelt für eine Spezialreinigung in Höhe von EUR 150,-- berechnet.
Ich wurde mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt oder habe eine Parkgebühr nicht entrichtet, was muss ich bezahlen?
Sie haften für alle Bußgelder und Gebühren, die aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs durch Sie oder einen Ihrer Zusatzfahrer erhoben werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen.
Wenn ein Bußgeldbescheid oder eine Gebührenvorschreibung an uns gesendet wird, weil Sie eine Gebühr nicht bezahlt haben oder Gesetze missachtet haben, erheben wir:
• Unser Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 40,00 für jede(s) ausgestellte Bußgeld oder Gebühr, und
• Das Bußgeld oder die Gebühr selbst – soweit wir diese(s) bezahlen müssen
Ich habe das Fahrzeug unberechtigt in Grundstücksausfahrten oder auf Privatparkplätzen abgestellt. Werde ich mit dadurch entstehenden Kosten belastet?
Ja, wenn Sie unberechtigt in Grundstücksausfahrten oder auf Privatparkplätzen geparkt haben und wir hierfür von den dadurch geschädigten Personen wegen Besitzstörung in Anspruch genommen werden, müssen Sie uns die dadurch entstehenden angemessen Verfahrenskosten ersetzen und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 bezahlen. Die Bearbeitungsgebühr verrechnen wir nicht, wenn Sie oder Ihre Mit- und Zusatzfahrer an der Besitzstörung kein Verschulden trifft.
Ich habe den Innenraum des Fahrzeugs sehr schmutzig und schlecht riechend hinterlassen. Werde ich für die Reinigung ein Entgelt bezahlen müssen?
Ja, wenn der Innenraum des Fahrzeugs bei Fahrzeugrückgabe besonders matschig, dreckig, fleckig oder schlecht riechend ist und unsere Standardreinigung dies nicht beheben kann, berechnen wir Ihnen ein Entgelt für Spezialreinigung in Höhe von € 150,00. Dies gilt nicht, wenn Sie oder Ihre Mit- und Zusatzfahrer hieran kein Verschulden trifft (z.B. bei Verschmutzung in Folge eines fremdverschuldeten Unfalls).
Was geschieht, wenn ich das Schadensbericht-Formular oder das Europäische Unfallformular nicht einreiche?
Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, oder das Fahrzeug, Schlüssel, ein Zubehör, ein Fahrzeugdokument oder ein Extra beschädigt, verloren oder gestohlen werden, müssen Sie ein Schadensbericht-Formular und im Fall eines Unfalls auch das Europäische Unfall-Meldeformular richtig und vollständig ausfüllen und uns so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sieben Tagen, übermitteln.
Wenn Sie uns das Schadensbericht-Formular oder das Europäische Unfallformular nicht binnen sieben Tagen nach dem Unfall, Verlust oder Diebstahl einreichen, wird für unseren Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- erhoben, sofern Sie am Umstand, dass wir von Ihnen kein ordnungsgemäß ausgefülltes Schadensbericht-/Unfall-Formular binnen sieben Tagen erhalten haben, ein Verschulden trifft. Die Bezahlung dieser Bearbeitungsgebühr befreit Sie jedoch nicht von der Verpflichtung, das Schadenbericht-Formular bzw. das Europäische Unfallformular ordnungsgemäß ausgefüllt zu übermitteln.
Einwegmieten
Kann ich das Fahrzeug an einer Mietstation abholen und an einer anderen zurückgeben?
Ja, bei einigen Mietstationen können Sie das Fahrzeug und etwaige Extras an einer Mietstation abholen und sie an einer anderen zurückzugeben.
Wie hoch ist die Einweggebühr?
Der Preis hängt von der Mietstation ab. Wenn Sie das Fahrzeug an unterschiedlichen Stationen im gleichen Land abholen und zurückgeben wollen, liegt der Preis etwa zwischen € 15,00 und € 100,00. Wenn Sie das Fahrzeug in Österreich abholen und in einem anderen Land zurückgeben, liegt der Preis etwa zwischen € 100,00 und € 5.000,00. Der genaue Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Wie erhalte ich eine Einwegmiete?
Sie können bei der Buchung des Fahrzeugs eine Einwegmiete anfragen, oder Sie können danach fragen, wenn Sie zur Mietstation kommen.
Wenn Sie bei Ihrer Buchung eine Einwegmiete angefragt haben, wird die Gebühr in Ihrem Mietpreis enthalten sein.
Wie viel kostet es, wenn ich keine Einwegmiete vereinbart habe und das Fahrzeug dennoch an einer anderen Mietstation zurückgebe?
Wir werden Ihnen Einweggebühr berechnen zu dem an dem Tag der Fahrzeugrückgabe geltenden Preis des Tarifs „An der Mietstation bezahlen“. Diesen können Sie bei uns telefonisch erfragen.
Rückgaben
Wieviel kostet es, wenn ich keine Verlängerung der Miete vereinbare und das Fahrzeug mehr als 29 Minuten zu spät zurückbringe?
Das Bearbeitungsentgelt für verspätete Rückgabe beträgt einmalig €15,00. Zusätzlich verrechnen wir für jeden begonnenen Tag der verspäteten Rückgabe ein Zusatz-Entgelt wie in den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen näher angegeben.
Sonderausstattung
Kunden mit Behinderungen
Ich habe eine Behinderung, bieten Sie umgebaute Fahrzeuge an?
Nein, leider bieten wir aktuell keine umgebauten Fahrzeuge an.
Ich habe eine Behinderung, bieten Sie Fahrzeuge mit Handbedienung an?
Nein, leider bieten wir aktuell keine Fahrzeuge mit Handbedienung oder Panoramaspiegeln an.
Beliebte Extras zur Anmietung
Ich habe kleine Kinder, bieten Sie Kindersitze an?
Ja, wir bieten Babyschalen, Kindersitze und Sitzerhöhungen an. Eine Babyschale ist typischerweise geeignet für ein Kind von der Geburt bis zum Alter von 12 Monaten und einem Gewicht von maximal 13 Kilo. Ein Kleinkindsitz ist typischerweise geeignet für ein Kind im Alter von 9 Monaten bis 4 Jahren und einem Gewicht zwischen 9 und 18 Kilo. Ein Kindersitz ist typischerweise geeignet für ein Kind im Alter von 4 bis 11 Jahren und einem Gewicht zwischen 15 und 36 Kilo. Eine Sitzerhöhung ist typischerweise geeignet für ein Kind im Alter von 8 bis 11 Jahren und einem Gewicht zwischen 20 und 45 Kilo. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Reservierungsteam oder einen Stationsmitarbeiter.
Bitte beachten Sie, dass es immer Ihrer Verantwortung obliegt, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob der Sitz richtig befestigt ist.
Bitte beachten Sie: In Österreich müssen alle Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 150 cm einen Kindersitz verwenden.
Welche Kosten entstehen für Ihre Kindersitze?
Der Preis für die Miete eines Sitzes liegt bei € 14,00 pro Tag. Der Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 5 Tage mieten, wird Ihnen das Entgelt für maximal 5 Tage berechnet und Sie erhalten den Kindersitz für die Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage.
Wenn der Sitz beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für den Ersatz bezahlen, es sei denn, der Schaden, Verlust oder Diebstahl ist nicht auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit bzw. das Verschulden oder die Fahrlässigkeit Ihrer Mitfahrer oder Zusatzfahrer zurückzuführen. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich zwischen € 20,00 und € 250,00 zusätzlich zu den Mietkosten, Sie können den genauen Betrag telefonisch oder an der Mietstation erfragen. Sofern Sie eine Haftungsbegrenzung vereinbart haben und diese anwendbar ist, ist ihre Haftung mit dem vereinbarten Selbstbehalt begrenzt.
Ich kenne mich in der Gegend nicht aus, kann ich ein Navigationsgerät (Satellitennavigationssystem) mieten?
Ja, der Preis für die Miete eines Navigationsgerätes hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 13,00 und € 17,00 pro Tag. Der genaue Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen das Zusatz-Entgelt für maximal 10 Tage berechnet und Sie erhalten das Navigationsgerät für die Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage.
Wenn das Navigationsgerät beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für den Ersatz bezahlen, es sei denn, der Schaden, Verlust oder Diebstahl ist nicht auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit bzw. das Verschulden oder die Fahrlässigkeit Ihrer Mitfahrer oder Zusatzfahrer zurückzuführen. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich zwischen € 100,00 und € 150,00 zusätzlich zu den Mietkosten, Sie können den genauen Betrag telefonisch oder an der Mietstation erfragen. Sofern Sie eine Haftungsbegrenzung vereinbart haben und diese anwendbar ist, ist ihre Haftung mit dem vereinbarten Selbstbehalt begrenzt.
Bitte beachten Sie: In einigen Ländern ist es gesetzlich verboten, ein Navigationsgerät zu benutzen, das die Standorte von mobilen Radarkameras anzeigt. Dies ist auch in Österreich illegal. Wenn Sie bei uns ein Navigationsgerät mieten, wird es keine Informationen zu mobilen Radarkameras anzeigen.
Bieten Ihre Navigationsgeräte einen Audio-Reiseleiter-Service?
Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keinen Audio-Reiseleiter-Service anbieten.
Ich möchte überall, wo ich bin, auf das Internet zugreifen, können Sie mir dafür eine Lösung anbieten?
Ja, wir bieten an einigen Standorten Mobile Wi-Fi-Geräte an. Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie separate Geschäftsbedingungen lesen und akzeptieren. Sie erhalten diese Geschäftsbedingungen von uns an der Mietstation.
Bitte beachten Sie: In vielen Ländern, darunter in Österreich, ist es illegal, als Fahrer während der Fahrt ein Mobiltelefon (ohne Freisprechanlage), Tablet oder andere Kommunikationsgeräte zu verwenden. Sie sind dafür verantwortlich, sicher und in Übereinstimmung mit den Gesetzen des jeweiligen Landes zu fahren.
Wie viel kostet das mobile Wi-Fi?
Der Preis für die Miete des mobilen Wi-Fi hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 20,00 und € 25,00 pro Tag. Der genaue Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Wenn das mobile Wi-Fi-Gerät beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für den Ersatz bezahlen, es sei denn, der Schaden, Verlust oder Diebstahl ist nicht auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit bzw. das Verschulden oder die Fahrlässigkeit Ihrer Mitfahrer oder Zusatzfahrer zurückzuführen. Die Kosten hierfür liegen bei € 150,00 zusätzlich zu den Mietkosten. Sofern Sie eine Haftungsbegrenzung vereinbart haben und diese anwendbar ist, ist ihre Haftung mit dem vereinbarten Selbstbehalt begrenzt.
Wenn die SIM-Karte oder ein Zubehörteil des mobilen Wi-Fi-Geräts beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für den Ersatz bezahlen, es sei denn, der Schaden, Verlust oder Diebstahl ist nicht auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit bzw. das Verschulden oder die Fahrlässigkeit Ihrer Mitfahrer oder Zusatzfahrer zurückzuführen. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich zwischen € 3,00 und € 150,00 zusätzlich zu den Mietkosten. Sofern Sie eine Haftungsbegrenzung vereinbart haben und diese anwendbar ist, ist ihre Haftung mit dem vereinbarten Selbstbehalt begrenzt.
Ich beabsichtige, über Mautstraßen zu fahren. Bieten Sie ein Gerät an, das dies schneller und einfacher macht?
Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keine Geräte für elektronische Mautsysteme anbieten.
Winterausrüstung zur Miete
Ich bin besorgt wegen der Straßenverhältnisse, bieten Sie Allwetterreifen an?
Zwischen 01.11. und 15.04. sind alle Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet.
Ja, wenn die Mietstation, an der Sie mieten, sich in einem Gebiet befindet, in dem es in bestimmten Jahreszeiten verboten ist, ohne Allwetterreifen zu fahren, wird das Fahrzeug automatisch damit ausgerüstet – und der Preis wird in Ihrer Miete enthalten oder in Ihrem Vertrag ausgewiesen sein.
Wenn Ihr Fahrzeug automatisch Allwetterreifen enthält, ist dies für Sie im Buchungsvorgang ersichtlich oder wird Ihnen mitgeteilt.
Wir können auch Allwetterreifen gegen Entgelt bereitstellen. Dies hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, der Preis liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 5,00 und € 5,85 pro Tag. Der genaue Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Wenn einer der Allwetterreifen beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für ein Ersatzpaar bezahlen, es sei denn, der Schaden, Verlust oder Diebstahl ist nicht auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit bzw. das Verschulden oder die Fahrlässigkeit Ihrer Mitfahrer oder Zusatzfahrer zurückzuführen. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich zwischen € 100,00 und € 200,00 zusätzlich zu den Mietkosten. Sofern Sie eine Haftungsbegrenzung vereinbart haben und diese anwendbar ist, ist ihre Haftung mit dem vereinbarten Selbstbehalt begrenzt.
Falls Ihre Miete nicht bereits automatisch Allwetterreifen enthält und Sie solche mieten wollen, benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus. Wenn Sie sie kurzfristiger benötigen, rufen Sie bitte das Reservierungsteam an.
Sie sind nicht sicher, ob Sie Allwetterreifen benötigen? Bitte fragen Sie einen Mitarbeiter aus unserem Team oder rufen Sie unser Reservierungsteam an.
Ich gehe Skifahren, bieten Sie Schneeketten an?
Ja, wenn die Mietstation, an der Sie mieten, sich in einem Gebiet befindet, in dem es in bestimmten Jahreszeiten vorgeschrieben ist, mit Schneeketten oder Allwetterreifen zu fahren, wird das Fahrzeug automatisch damit ausgerüstet – und der Preis wird in Ihrem Mietpreis enthalten sein. Sie können auf Wunsch darauf verzichten, aber wir empfehlen Ihnen für diese Standorte entweder Schneeketten oder Allwetterreifen.
Schneeketten sind auch in einigen anderen Mietstationen verfügbar. Der Mietpreis für Schneeketten liegt bei €45,00 pro Anmietung. Der Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Wenn eine der Schneeketten beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für ein Ersatzpaar bezahlen, es sei denn, der Schaden, Verlust oder Diebstahl ist nicht auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit bzw. das Verschulden oder die Fahrlässigkeit Ihrer Mitfahrer oder Zusatzfahrer zurückzuführen. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich zwischen € 50,00 und € 200,00 zusätzlich zu den Mietkosten. Sofern Sie eine Haftungsbegrenzung vereinbart haben und diese anwendbar ist, ist ihre Haftung mit dem vereinbarten Selbstbehalt begrenzt.
Wir können keine Schneeketten für Sie montieren und wir können die Montage nicht für Sie organisieren.
Sie sind nicht sicher, ob Sie Schneeketten benötigen? Bitte fragen Sie einen Mitarbeiter aus unserem Team oder rufen Sie unser Reservierungsteam an.
Ich habe meine eigenen Ski mitgebracht, vermieten Sie Skiträger?
Ja, einige Mietstationen bieten Skiträger an. Sie zahlen €45,00 pro Anmietung für die Anmietung eines Skiträgers von uns. Der Preis hierfür wird Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können diesen auch telefonisch bei uns erfragen.
Skiträger können nicht auf allen unseren Fahrzeugen montiert werden, möglicherweise müssen Sie daher ein Upgrade oder eine Umbuchung durchführen, wenn Sie einen benötigen. Dadurch können sich der Preis des Fahrzeugs sowie ein etwaiger Selbstbehalt für Sie erhöhen. Die genauen Umstände des Upgrades werden Ihnen vor Ihrer Buchung mitgeteilt bzw. angezeigt und wird auch auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Sie können sich diesbezüglich auch an einen unserer Mitarbeiter wenden.
Wenn der Skiträger beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für den Ersatz bezahlen, es sei denn, der Schaden, Verlust oder Diebstahl ist nicht auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit bzw. das Verschulden oder die Fahrlässigkeit Ihrer Mitfahrer oder Zusatzfahrer zurückzuführen. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich zwischen € 250,00 und € 500,00 zusätzlich zu den Mietkosten. Sofern Sie eine Haftungsbegrenzung vereinbart haben und diese anwendbar ist, ist ihre Haftung mit dem vereinbarten Selbstbehalt begrenzt.
Bitte benachrichtigen Sie uns mindestens 24 Stunden im Voraus, wenn Sie einen Skiträger mieten wollen. Wenn Sie ihn kurzfristiger benötigen, rufen Sie bitte das Reservierungsteam an.
Ich habe meine Freisprecheinrichtung vergessen, kann ich bei Ihnen eine mieten?
Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keine Freisprecheinrichtungen anbieten.
Ich möchte Gegenstände transportieren, vermieten Sie Decken?
Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keine Decken anbieten.
Ich möchte Gegenstände transportieren, vermieten Sie Transportwagen?
Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keine Transportwagen anbieten.
Ich habe das Kabel für mein iPhone vergessen, kann ich bei Ihnen eines kaufen?
Ja, Sie können ein Kabel für iPhone für € 17,00 bzw. € 20,00 kaufen, diese sind jedoch nur an ausgewählten Mietstationen verfügbar.
Rücktrittsrecht
Ich habe ein Fahrzeug angemietet – steht mir ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu?
Gemäß § 18 Z 10 FAGG steht Ihnen bei der Anmietung eines Fahrzeugs bei uns kein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu.
Vor Abholung können Sie die Buchung jedoch stornieren. Näheres dazu – auch zu dadurch ausgelösten Kosten - finden Sie in den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen.
Ich habe einen Gutschein gekauft – steht mir ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu?
Ja, wenn Sie diesen im Fernabsatz (per Telefon, über unsere Website oder über unsere App) erworben haben. Sie haben diesfalls das Recht, binnen der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen den Kauf eines Gutscheins zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein erhalten haben bzw. hat. Bei Gutscheinen, die Sie ausdrucken können, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt, an dem wir Ihnen den Download des Gutscheins erstmals ermöglicht haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Gutscheins. Falls Sie den Gutschein bereits eingelöst hatten, werden wir Ihnen den eingelösten Betrag in Rechnung stellen und mit der Rückbuchung des Kaufpreises an Sie verrechnen. Vielen Dank, dass Sie sich für Budget entschieden haben
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